Sehr geehrter Herr Wirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck,
sehr geehrte Frau Bauministerin Geywitz,
sehr geehrte Mitglieder des Energie- und Klimaschutzauschusses,
sehr geehrte Mitglieder des Bauausschusses,
sehr geehrte parlamentarische Staatssekretär:innen und
Mitarbeiter:innen der Ministerien,
am 24. Januar verkündete das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz überraschend den Stopp der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Seit November 2021 sind Anträge im Wert von 20 Mrd. € Förderung eingegangen. Davon waren es allein für die Effizienzhaus 55-Förderung 14 Mrd. EUR. Wir als Architects for Future befürworten den Stopp der Neubauförderung, sehen aber den gleichzeitigen Stopp der Förderung von ambitionierten Sanierungen sehr kritisch und nicht zielführend. Diese Vorgehensweise hat zudem das Vertrauensverhältnis zwischen Bauherr:innen und Klimaschutzberater:innen zerstört. Genehmigte Neubauten werden nun ohne qualifizierte Baubegleitung in GEG-Standard errichtet und haben einen erheblichen CO2-Fußabdruck. Im Sinne des Klimaschutzes muss das Ziel der Förderungen sein, die Sanierungsrate und Sanierungstiefe zu steigern sowie Leerstand zu reduzieren. Die großen CO2-Einsparpotenziale im Gebäudesektor liegen in den Bestandssanierungen. Deswegen setzen wir uns dafür ein, dass Förderungen gezielt auf Sanierung und Umbau von Bestandsgebäuden ausgerichtet werden. Hier hilft jeder Euro bei der Einsparung von Ressourcen sowie CO2-Emissionen und leistet einen Beitrag zur Einhaltung der 1,5°C-Grenze.
Sofortmaßnahmen
- Umgehende Wiedereinführung der Förderung von Sanierungen
Das hilft auch den finanziell Benachteiligten, die überproportional häufig energetisch sanierungsbedürftige Gebäude bewohnen, von der Last steigender Energiekosten nicht erdrückt zu werden. Als unmittelbare Anpassung empfehlen wir den Einsatz von nachwachsenden und/oder kreislauffähigen Rohstoffen als Baumaterial zusätzlich zu fördern - Neuregelung der Abgrenzung Altbauumnutzung - Neubau
Anders als bisher sollte unbeheizter Wohn- und Nichtwohnraum (z.B. Dach, Scheunen) bei einer Umnutzung zu Wohnzwecken nicht über das KfW-Neubauprogramm, sondern als Bestandssanierung gefördert werden, um die Förderfähigkeit zu erleichtern. Eine Förderung dieser Maßnahmen schafft Wohnraum, ohne dass dadurch weder erneut Graue Energie eingesetzt werden muss, noch zusätzlicher Flächenverbrauch erforderlich ist. Neubau zielkonform, nachhaltig und kreislaufgerecht gestalten Neubauten sind unserer Ansicht nach ausschließlich dann förderfähig, wenn sie den Klimaschutzaufgaben und der Kreislaufgerechtigkeit (gem. Neufassung der EPBD vom 15.12.21) entsprechen. Für den Standard von Neubauten muss das Gebäudeenergiegesetz angepasst und zu einem Gebäude-Klimaneutralitätsgesetz (GKG) (gem. Vorschläge Anlage) weiterentwickelt werden. Dafür braucht es endlich eine verlässliche Datengrundlage für eine 1,5°C konforme Baubranche (z.B. CO2-Budgetansatz runterbrechen).
Für einen tiefergehenden Austausch oder für Nachfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit herzlichen Grüßen
Architects for Future Deutschland e.V.
Sebastian Lederer(Koordinationsteam Politik)
Albrecht Barthel
Bodo Schanzenberger
Mögliche erweiterte Förderkriterien:
- Suffizienzkriterien
- Reduktion der Fläche pro Kopf
- Verzicht auf Keller und Untergeschosse
- Nachweis, dass Neubau klima-, sozial-, sicherheitstechnisch notwendig und sinnvoll ist
- Verpflichtende Klimaschutz-, Energieeffizienz-, und Suffizienzberatung
- Nutzung regionaler, gesunder und nachhaltiger Baustoffe aus nachwachsenden Rohstoffen
- Nutzung von Sekundärbaustoffen
- Kreislauffähige Planung mit Rückbaukonzept und Materialpass
- Keine Neuversiegelung (z.B. Dachaufstockungen, Scheunenausbau, Aufständerung)
- Ausschließliche Nutzung Erneuerbarer Energien
- Mindestens Neutralität der Emissionen über den gesamten Lebenszyklus
- Fokus auf schnelle Einsparung von Emissionen, um auf dem Zielpfad zu bleiben (worst performing buildings um mehrere Klassen verbessern)
- Ausweisung und anschließende Überprüfung der Lebenszykluskosten
- Unmittelbare Umweltschutz-Ausgleichsmaßnahmen
- Eine nachhaltige und sozial gerechte Quartiersentwicklung
- Berücksichtigung der Restlebensdauer von Bauteilen im individueller Sanierungsfahrplan
- Mögliche Steuerung für soziale Kriterien
- Verstärkte Förderung derjenigen, die sanieren wollen, aber andernfalls nicht können
- Förderung nur dann, wenn Tariflohn gezahlt wird
- Förderung nur bei warmmietenneutraler Sanierung
- Eigentümer:innen verpflichten, Wohnraumnutzung nachzuweisen
- Fördermittelbereitstellung
- Langfristigere Planung, dafür ambitioniertere Kriterien, um Mitnahmeeffekte zu verhindern
- regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Förderkriterien
Zusätzliche Anforderungen an Neubauten sind:
- Effizient mit Versiegelung und mit Flächenressourcen umgehen (Flächensuffizienz)
- Höchste Standards zur Reduktion der CO2-Emissionen im Bau und Betrieb gewährleisten
- Dezentrale Erneuerbare Energiequelle vor Ort erschließen
- Minimaler Einsatz Grauer Energie und Emissionen in der Konstruktion
- Kreislaufgerechtes Bauen umsetzen