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Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung

Die A4F-Gruppe Stadtplanung hat unsere allererste Stellungnahme zum BauGB abgegeben. Schau mal rein!‍
A4F Veröffentlichung

Verbändebeteiligung zur Novelle des Baugesetzbuches

Am Freitag, den 16.08.2024 endete die Verbändebeteiligung zur angekündigten „großen“ Baugesetzbuch-Novelle. Das Fazit vonArchitectsForFuture:

Die „große“ Baugesetzbuch-Novelle ist am Ende zu klein. Die Planungslandschaft ist aktuell mit multiplen Herausforderungen und Krisen konfrontiert, die umfassende Weichenstellungen des Bundesgesetzgebers erforderlich machen. Der vorgelegte Referentenentwurf bleibt dies bezüglich hinter den Notwendigkeiten zurück. Im Wesentlichen sehen wir fünf Handlungsfelder, die nicht ihrer Relevanz entsprechend bearbeitet wurden:

Bezahlbares Wohnen
Die Strategie der Bundesgesetzgebung fußt immer noch stark auf dem Prinzip „Bauen, Bauen, Bauen“. Das untergräbt nicht nur die Klimaziele, sondern wird der Komplexität der aktuellen Krise schlichtweg nicht gerecht. Der Gesetzgeber stellt darüber hinaus z.B. nicht sicher, dass über die Anpassungen im BauGB genehmigte Wohneinheiten a) auch tatsächlich gebaut werden, b) bezahlbar sind c) dort entstehen, wo sie dringend benötigt werden. Weiterhin bleibt die essenzielle Frage unbeantwortet, wie Wohnungsmarktakteur:innen, die tatsächlich bezahlbare Wohnungen errichten möchten, mit preiswertem Bauland in den erforderlichen Lagen versorgt werden können. Die dringende Erforderlichkeit neuer bodenpolitischer Steuerungsmöglichkeiten für die Kommunen wird in der Novelle vernachlässigt.

Flächenschutz
Deutschland hat bis 2030 das Ziel, weniger als 30 Hektar Siedlungs- undVerkehrsfläche am Tag zu verbrauchen. Aktuell liegen wir bei ca. 55 Hektar und sind dementsprechend nicht auf dem Pfad der Zielerreichung. Der vorliegende Referentenentwurf gibt den Kommunen keine verbesserten Instrumentarien an dieHand, um bestehende Innenentwicklungspotenziale zu heben und aktiv steuernd neue Zersiedelungsprozesse zu vermeiden.

Klimaschutz
Der Klimaschutz wird in der vorliegenden Baugesetzbuchnovelle komplett ausgeblendet. Korrekterweise ist der Belang zwar als „Abwägungsgrundsatz“aufgenommen – leider werden aber keine Instrumentarien o.ä. bereitgestellt, die es den Kommunen möglich machen würden, diesbezüglich Abwägungsbelange zusichern. Hier ist das Baugesetzbuch also vollkommen inkonsistent! DerReferentenentwurf partizipiert nicht aktiv an der zentralen Fragestellung, wie die CO2-Emissionen im Gebäudebereich zu senken sind.

Klimafolgenanpassung
Hier hat der Bundesgesetzgeber Verbesserungen in das Baugesetzbuch eingebracht, was wir ausdrücklich begrüßen. Wie allerdings eine großmaßstäbliche Transformation – also ein Umbau von Infrastruktur – im bereits bestehenden Stadtraum (d.h. außerhalb von Neubau-Quartieren und Projekten) gelingen kann, ist in den Instrumenten noch nicht hinreichend abgebildet.

Demografischer Wandel
Nicht alle Kommunen in Deutschland wachsen. Viele Gemeinden haben mit Schrumpfungsprozessen und einer starken Alterung der Bevölkerung zu kämpfen. Auch diese Kommunen benötigen passende bodenpolitische Instrumente über das Baugesetzbuch, um ihre Ortskerne zu beleben, Baulücken zu schließen, sich vor der steigenden Gefahr eines sog. „Donut-Effekts“ zu schützen und einer wachsenden Belastung an Infrastrukturkosten durch Zersiedelung zu entgehen.

Veröffentlichung Steckbrief
Veröffentlicht am
August 19, 2024
Autor:innen
A4F Diskursgruppe Stadtplanung
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