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Das Problem mit dem Bau-Turbo

A4F Veröffentlichung

Kabinettsbeschluss für neue Baugesetzbuchnovelle – Bauministerium „schmuggelt“ den sog. „Bau-Turbo“ ins Beschluss-Dokument

In der vergangenen Woche - am 04.09.2024 - wurde der Kabinettsbeschluss zur neuen Baugesetzbuchnovelle gefasst. Für Irritation und Unmut sorgte dabei, dass der sog. „Bau-Turbo“ alias § 246e BauGB-E Bestandteil dieses Beschlusses gewesen ist, nachdem er in der Länder- und Verbändebeteiligung nicht im vorgelegten Referentenentwurf enthalten war. Diese Verfahrensweise bringt nicht nur das Vertrauen in demokratische Prozesse, sondern auch den Glauben an eine faire Zusammenarbeit zwischen Bauministerium und Fachleuten ins Wanken.

 

Im Rahmen der sehr kurzen Beteiligung Ende 2023 hatten eine Vielzahl von Verbänden Bedenken gegen die Einführung des sog. „Bau-Turbos“ geäußert, insbesondere wegen einer Gefährdung der städtebaulichen Ordnung sowie den negativen Auswirkungen auf klimagerechtes und flächensparendes Bauen. Darunter waren zum Beispiel der Deutsche Anwaltsverband, die Industrie- und Handelskammer, die kommunalen Spitzenverbände sowie auch ein Zusammenschluss von Hochschullehrenden. Darüberhinaus hat sich ein breites Verbändebündnis – darunter auch wir als Architects4Future – in einem gemeinsamen Appell gegen die Einführung des § 246e BauGB-E ausgesprochen. Unteranderem wurde dort auch bemängelt, dass der § 246e BauGB die zentralen Fragestellungen und Probleme der aktuellen Bau- und Wohnungskrise unbeantwortet lasse. Die große Kritik hatte zur Folge, dass der § 246e BauGB nicht wie geplant im I. Quartal 2024 eingeführt wurde.

Die Architects4Future halten an ihrer damaligen Position fest und bedauern die Vorgehensweise der Bundesregierung. Nachdem in der Zwischenzeit nicht einmal Anpassungen oder Verbesserungen an der Regelung zum § 246e BauGB-E vorgenommen wurden, bestehen die Kritikpunkte unverändert fort:

Problem 1: Fehlende fachliche Rechtfertigung, Beschneidung demokratischer Beteiligungsprozesse und rechtliche Fragwürdigkeit.

Problem 2: Kein Beitrag zur sozial gerechten Bewältigung der Wohnungskrise - Einführung eines Bodenspekulations-Turbo.

Problem 3: Förderung siedlungsstruktureller Fehlentwicklungen sowie klima- und flächenschutzpolitischer Fehlanreiz.

(Details zu den drei Problemen sind dem oben genannten, verlinkten Verbände-Appell zu entnehmen.)

 

Die Architects4Future sprechen sich nach wie vor für eine Nicht-Einführung des § 246e BauGB aus.

Wir weisen mit Nachdruck darauf hin, dass der Bundesgesetzgeber mit den Liberalisierungen in § 31 und § 34, die in der „großen“ BauGB-Novelle ebenfalls enthalten sind, bereits weitreichende Möglichkeiten für eine beschleunigte Genehmigungspraxis geschaffen hat – und das ebenfalls ohne entsprechende Bauverpflichtung oder Auflagen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.

Wir betonen an dieser Stelle: Der Referentenentwurf aus dem Kabinettsbeschluss hebelt am Ende des Tages ein komplettes Gesetzbuch aus, setzt Nachbarschaftsschutz außer Kraft und stellt bestehendes, in demokratischen Prozessen entstandenes Planungsrecht überall in Frage – und das ohne jegliche flankierende Regelungen zur Lösung der Wohnungskrise. Dass dies – mangels Zugang zu Praxis- und Fachwissen – in Presse und Öffentlichkeit nicht zu einem größeren Aufschrei führt, rechtfertigt von Seiten des Gesetzgebers nicht alle berechtigte Kritik in den Wind zu schlagen und blanke Klientelpolitik für GrundeigentümerInnen und die Bau- und Immobilienlobby zu betreiben.

Veröffentlichung Steckbrief
Veröffentlicht am
September 12, 2024
Autor:innen
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